Messstellenbetrieb bei der bayernets
Als Messstellenbetreiber gewährleisten wir stets eine mess- und eichrechtskonforme Messung der ein- und ausgespeisten Energie am Netz der bayernets, einschließlich der form- und fristgerechten Datenübertragung. bayernets bietet den Abschluss von Verträgen zur Durchführung des Messstellenbetriebes durch Dritte gemäß § 9 Abs. 1 MsbG an.
Zum 01.09.2016 ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten und ersetzt die Messzugangsverordnung (MessZV). Gemäß § 3 in Verbindung mit § 5 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) vom 29.08.2016 (MsbG) und entsprechend der Festlegung BK7-17-026 der Bundesnetzagentur kann der Messstellenbetrieb an einer Messallokation auf Wunsch des Anschlussnutzers von einem Dritten durchgeführt werden. bayernets bietet den Abschluss von Verträgen zur Durchführung des Messstellenbetriebes durch Dritte gemäß § 9 Abs. 1 MsbG an.
In diesem Bereich sind gemäß den gesetzlichen Anforderungen die erforderlichen Bedingungen zur Durchführung des Messstellenbetriebes und der Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas im Netz der bayernets hinterlegt.
Sofern die bayernets mit der Durchführung des Messstellenbetriebes vom Anschlussnutzer beauftragt wurde, erbringt bayernets diese Dienstleistungen für den Anschlussnutzer nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Gemäß § 33 Absatz 2 Mess-und Eichgesetz (MessEG) ist der für den Messstellenbetrieb verantwortliche Netzbetreiber im Sinne des Eichrechts Verwender von Messwerten und diesbezüglich verantwortlich für die Einhaltung aller sich aus dem Eichrecht ergebenden Anforderungen und Verpflichtungen.
Weitere Informationen
Ansprechpartner:
Christian Wurm
Tel.: +49 (0)89 890572-173
Dokumente:
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
Technische Mindestanforderungen bayernets
Kontaktdatenblatt Messstellensbetrieb
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