Wir sorgen mit unserem Gastransportnetz für Sie
zuverlässig, nachhaltig & innovativ

Mit unserer Gasinfrastruktur sichern wir die Zukunft am Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig und sorgen für eine verlässliche Gasversorgung unserer Kunden zu jedem Zeitpunkt.

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REMIT

Die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (Englisch: Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency („REMIT“)) ist eine speziell auf den Energiesektor zugeschnittene Verordnung zur Verhinderung von Insiderhandel und Marktmissbrauch. Gemäß Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 besteht eine Veröffentlichungspflicht bei Vorliegen von Insider-Informationen. bayernets veröffentlicht vorliegende Insider-Informationen als sogenannte Urgent Market Messages (UMM) nach bestem Wissen.

Aktuelle Meldungen

Hiermit geben wir folgende Informationen gem. Artikel 4 (1) der EU-VO Nr. 1227/2011 bekannt:

30.08.2017 11:35 Uhr

Das ab 01.01.2018 gültige Einspeiseentgelt gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Bundesnetzagentur zur horizontalen Kostenwälzung (BK9-13/607 „HoKoWä“) vom 22. Juni 2016 für feste, frei zuordenbare (FZK) Jahreskapazitäten beträgt 3,595250 €/(kWh/h)/a.

Aufgrund laufender Beschwerdeverfahren gegen die HoKoWä kann es zu einer Anpassung des Einspeiseentgelts kommen. Hinsichtlich der Festlegung HoKoWä sind laufende gerichtliche Verfahren anhängig, deren Ausgang Auswirkungen auf die veröffentlichten Entgelte haben kann. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die genannten Entgelte unter dem Vorbehalt stehen, dass die anhängigen Beschwerden keine aufschiebende Wirkung entfalten und somit die Festlegung HoKoWä zum 01.01.2018 umzusetzen ist. Sollte die Festlegung HoKoWä nicht zum 01.01.2018 umzusetzen sein, behält sich bayernets ausdrücklich vor, angepasste Einspeiseentgelte mit Wirkung zum 01.01.2018 kurzfristig zu veröffentlichen.“