Die Reservierungsgebühr für einen Wasserstoff-Kapazitätsreservierungsvertrag für einen Ausspeisepunkt zu einem Letztverbraucher, einem Grenzübergangspunkt oder zu einer Wasserstoffspeicheranlage und für einen Einspeisepunkt aus einer Produktionsanlage, einem Wasserstoffterminal, einem Grenzübergang oder einer Wasserstoffspeicheranlage beträgt bei der bayernets 10 ct pro kWh/h pro Jahr und bezieht sich auf ein nicht unterbrechbares Jahreskapazitätsprodukt gemäß den Festlegungen WANDA der Bundesnetzagentur.