Energietransformation im Herzen Münchens

Netzbetreiber.
Infrastrukturentwickler.
Dienstleister.

Biogas

Der Netzanschluss für Biogasanlagen an das Gastransportnetz der bayernets wird in Abhängigkeit von Standort und technischen Parametern grundsätzlich vorrangig und diskriminierungsfrei ermöglicht. bayernets begleitet und berät Sie gerne bei der Umsetzung Ihres Projektes.
Für die Betreiber von Biogas-Anlagen gelten bezüglich des Netzanschlusses die Regelungen des § 33 der GasNZV.*

 

*Die Bestimmungen der GasNZV unterliegen momentan einem gesetzgeberischen Wandel. Art. 15 Abs. 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 „zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ ordnet das Außerkrafttreten der gesamten GasNZV zum 31. Dezember 2025 an. § 118 Abs. 4 EnWG ordnet jedoch, sofern die dort näher bezeichneten Voraussetzungen bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 erfüllt sind, eine Fortgeltung der § 33 Abs. 1 bis 9 GasNZV an. Daher gelten die Bestimmungen der GasNZV nur solange und insoweit, wie die Fortgeltung der betreffenden Bestimmungen der GasNZV im EnWG angeordnet ist.

Eine Biogaseinspeisung in das Gastransportnetz der bayernets ist im gesamten Leitungsnetz grundsätzlich möglich. Für Ihr Netzanschlussbegehren prüft bayernets die technischen Voraussetzungen im Einzelfall am gewünschten Netzanschlusspunkt.

Biogaseinspeisungen unterliegen grundsätzlich einer Prüfung der Kompatibilität des Mischgases mit den Gasbeschaffenheitsanforderungen gemäß den aktuellen Regelwerken sowie der Interoperabilität mit den direkt und indirekt an das Netz angeschlossenen Netzkunden.

Ihre Ansprechpartner vom Netzanschluss:

Fabian Schmitt

Netzentwicklung

Xenia Sultanova

Netzentwicklung

Die Anfrageformulare sowie die technischen Bedingungen für den Netzanschluss an das Gastransportnetz der bayernets gemäß der §§ 17 und 19 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) stellt bayernets Ihnen gerne zur Verfügung.